Presseinformationen

Anlässlich der aktuell stattfindenden Woche der Demenz und des Welt-Alzheimertages, der jährlich am 21. September begangen wird, fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von demenziell erkrankten Menschen auch an ihrem Lebensende. Menschen mit Demenz haben am Lebensende eine Fülle von spezifischen Bedürfnissen. Hospizarbeit und Palliativversorgung sind darauf ausgerichtet, belastende Symptome zu lindern und Menschen in ihrer letzten Lebensphase fürsorglich zu begleiten. So bieten sie Menschen mit Demenz die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung versorgt und von ihren Angehörigen begleitet zu werden.

„Aktiv werden und Hoffnung schaffen“ – das ist das Motto des Welttages der Suizidprävention, der seit 2003 am 10. September weltweit begangen wird. Aus diesem Anlass fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) erneut flächendeckende sowie dauerhaft und auskömmlich finanzierte Angebote für Menschen, die sich in suizidalen Krisen befinden.

Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt. Trotz aller Diskussionen hat keiner der zwei vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung zur Suizidhilfe heute im Bundestag genug Stimmen auf sich vereinen können. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) bedauert es, dass es nicht gelungen ist, ein Schutzkonzept für Suizidwillige zu implementieren und die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Zugleich sieht er mit dem verabschiedeten Antrag auf ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention eine große Chance, suizidpräventive Konzepte zu stärken und auszubauen.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai Regelungen, die speziell die hospizlich-palliative Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in den stationären Pflegeeinrichtungen verbessern. Das ist auch ein Beitrag zur anhaltenden Debatte rund um Suizidbeihilfe und Suizidprävention.

Um schwerstkranke und sterbende Menschen überall in Deutschland bestmöglich zu versorgen, sollen in neuen Netzwerken der Hospiz- und Palliativversorgung in allen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten die vielfältigen regionalen Angebote gemäß des neuen § 39d SGB V optimal aufeinander abgestimmt werden. Um den Aufbau von entsprechenden Netzwerken zu unterstützen, wurde im Januar 2023 ein Kooperationsprojekt gestartet, an dem der Verband der Privaten Krankenversicherung, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK) beteiligt sind.

Am 5. Dezember ist Tag des Ehrenamtes. Aus diesem Anlass dankt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) allen ehrenamtlich in der Hospizarbeit Engagierten. Vor dem Hintergrund des aktuellen gesellschaftlichen Wandels ist die gemeinschaftliche Weiterentwicklung des hospizlichen Ehrenamtes ein zentrales Anliegen des DHPV.

Vorrang von Suizidprävention vor Suizidbeihilfe, der weitere Ausbau von Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Klarstellung, dass Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen nicht zur Mitwirkung an einem Suizid oder zur Duldung eines solchen in ihren Räumlichkeiten verpflichtet werden können – das sind drei zentrale Forderungen des DHPV zur anstehenden Neuregelung der Suizidbeihilfe.