Regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke
Für eine individuelle Begleitung und Versorgung am Lebensende
Zentrales Anliegen der Hospizarbeit und Palliativversorgung ist die Gewährleistung einer individuellen Versorgungsqualität von schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen. In regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken arbeiten dazu verschiedene Akteur*innen eng zusammen, um die Betroffenen und ihre An- und Zugehörigen bestmöglich zu unterstützen. Zu den Netzwerkpartner*innen gehören stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste, Palliativärzt*innen, Pflegedienste, Krankenhäuser, Hausärzt*innen sowie weitere an der Versorgung beteiligte Professionen.
Ziel der Netzwerke ist es, Angebote und Aktivitäten in einer Region zu koordinieren und Zuständigkeiten transparent zu machen, um damit gemeinsam die Versorgungsqualität zu verbessern. So entsteht ein verlässliches Unterstützungsnetz rund um schwerstkranke Menschen – wohnortnah, kontinuierlich und sektorenübergreifend.
Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (§ 39d SGB V)
Der Aufbau und die Koordination solcher Netzwerke werden durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nach § 39d SGB V gefördert. Für jedes Hospiz- und Palliativnetzwerk – in der Regel eines pro Landkreis oder kreisfreier Stadt – kann seit 2022 eine Förderung von bis zu 15.000 Euro jährlich beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich der jeweilige Landkreis in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt. Durch die Förderung soll die Netzwerkarbeit in einer Region konzentriert werden. Diese Förderung dient vor allem der personellen und organisatorischen Koordination vor Ort, etwa durch Netzwerkkoordinator*innen, die die Zusammenarbeit im regionalen Versorgungsnetzwerk koordinieren und weiterentwickeln.
Das Projekt „Regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke“
Um den bundesweiten Aufbau dieser Netzwerke zu beschleunigen, wurde 2023 das Projekt „Koordination und Unterstützung der Netzwerkarbeit in der Hospizarbeit und Palliativversorgung“ gestartet. Dieses Projekt wird vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK) durchgeführt und gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gefördert. Ziel ist es, auf regionaler Ebene engagierte Akteur*innen beim Auf- und Ausbau von Netzwerken zu beraten und zu unterstützen. Es geht darum, bewährte Strukturen zu übertragen, Wissen und Erfahrungen zu vermitteln und so die Zusammenarbeit in den Regionen zu stärken. So soll die Entstehung, stabiler und flächendeckend vernetzter Hospiz- und Palliativstrukturen vorangebracht werden – damit betroffene Menschen und ihre Angehörigen überall in Deutschland Zugang zu einer umfassenden hospizlichen und palliativen Versorgung finden.
Hier gibt es den Projektflyer zur Ansicht und zum Download.
§ 114 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) zur Zusammenarbeit von Pflegeheimen mit Hospiz- und Palliativnetzwerken
(1) Pflegeeinrichtungen nach § 71 Absatz 2 des Elften Buches haben mit Hospiz- und Palliativnetzwerken zusammenzuarbeiten, um eine bestmögliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen, die an schweren, unheilbaren oder progredienten Krankheiten leiden und eine Begleitung am Lebensende benötigen. Das Nähere über die Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen mit Hospiz- und Palliativnetzwerken regelt das Landesrecht.
§ 39d SGB V Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator.
GKV-Förderrichtlinien
Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Um die Hospiz- und Palliativversorgung weiter zu stärken, wurde in § 39d Sozialgesetzbuch V (in der Fassung des GVWG1) geregelt, dass die Krankenkassen „die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen
Netzwerkkoordinator“ mitfördern.
Zur Förderrichtlinie (in der Fassung vom 31.03.2022)
Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Zur Gewährleistung der Versorgungskontinuität und ihrer hohen Versorgungsqualität ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten in regionalen Netzwerken erforderlich. Die kommunale Verantwortung und Infrastruktur ist bei der Organisation der Netzwerke zu berücksichtigen.
Der DHPV möchte mit dieser Handreichung für seine Mitgliedsdienste und -einrichtungen Hinweise zur Umsetzung der Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu § 39d SGB V geben.
Projektpartner
Das Projekt gliedert sich in vier Regionen.
Die Region I umfasst die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Ansprechperson:
Stefanie Maihold
(zugleich Gesamtprojektleitung)
Telefon 030 - 8200758-26
E-Mail: s.maihold@dhpv.de
In der Region II sind die Bundesländer Bayern, Thüringen und Sachsen sowie der Deutsche Kinderhospizverein e.V. (DKHV) organisiert.
Ansprechpersonen:
Christin Kuhnad
Tel.: 0176 70 62 71 72
E-Mail: c.kunad@hospiz-thueringen.de
Deutscher Kinderhospizverein e.V.
Larissa Engelhardt
Tel.: 02761-94129-15
E-Mail: larissa.engelhardt@deutscher-kinderhospizverein.de
In der Region III sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland organisiert.
Auf einer eigens angelegten Website für diese Region findet man Informationen, Hintergründe und Neuigkeiten rund um das Thema Netzwerkarbeit im Hospiz- und Palliativbereich sowie eine Auflistung zu den nach §39d SGB V geförderten Netzwerken.
Ansprechperson:
Angelika Obinwanne
Tel.: 0151 - 40 78 62 70
E-Mail: angelika.obinwanne@hpv-hessen.de
In der Region IV sind die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg organisiert.
Hospiz- und Palliativ-Netzwerke Nordwest (Niedersachsen und Bremen)
Hospiz- und Palliativ-Netzwerke NRW
Ansprechpersonen:
Bremen/Niedersachsen
Dr. Rieke Schnakenberg
Tel.: 0421 - 408 934 783
E-Mail: schnakenberg@hpv-bremen.de
Nordrhein-Westfalen / Landesteil Rheinland
Andrea Gasper
Tel.: 0228 33605428
E-Mail: gasper@netzwerk-brs.de
Nordrhein-Westfalen / Landesteil Westfalen-Lippe
Anne-Katrin Teichmüller
Tel.: 0251 – 230848
E-Mail: westfalen-lippe@alpha-nrw.de
Schleswig-Holstein/ Hamburg
Claudia Ohlsen
Tel.: 0431 - 90 88 55 11
E-Mail: ohlsen@hpvsh.de
Hospiz- und Palliativnetzwerke in Deutschland
Diese Karte gibt einen Überblick über die Hospiz- und Palliativnetzwerke in Deutschland. Sie befindet sich im Aufbau und wird ständig ergänzt. Wenn Sie mit Ihrem Netzwerk in die Karte aufgenommen werden möchten, geben Sie per Mail an s.maihold@dhpv.de Bescheid.