Erbschaft

In Ihrem Testament können Sie neben Ihren Erben auch eine gemeinnützige Organisation wie den DHPV mit einem Vermächtnis bedenken, etwa indem Sie einen bestimmten Geld- oder Sachwert als Spende festlegen oder eine Zustiftung an die Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung verfügen.

Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftsteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließt. Spende und Zustiftung tragen dazu bei, die Arbeit des DHPV dauerhaft auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Lassen Sie sich von Personen Ihres Vertrauens und ggf. von einem qualifizierten Rechtsanwalt beraten. Gern stehen Ihnen auch der Geschäftsführer des DHPV Benno Bolze oder unsere Syndikusanwältin Christina Bethke-Meltendorf für nähere Auskünfte telefonisch oder persönlich zur Verfügung.