Krankenhaus

Bei einer schweren, unheilbaren Krankheit gibt es im Krankenhaus verschiedene Möglichkeiten. Zum einen gibt es in ca. 15 Prozent der 2000 Krankenhäuser in Deutschland eine Palliativstation. Immer mehr Krankenhäuser verfügen über eine*n Palliativbeauftragte*n oder einen sogenannten palliativmedizinischen Konsiliardienst. Diese werden von der Station, z.B. Innere oder Chirurgie, angefordert und beraten Pflegende und Ärzt*innen bezüglich Palliativmedizin, Schmerztherapie, Symptomkontrolle und psychosozialer Begleitung. Ziel ist es, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, belastende Beschwerden zu lindern und die/den Patient*in so schnell wie möglich in die vertraute Umgebung entlassen zu können, z.B. nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Immer mehr Krankenhäuser kooperieren darüber hinaus mit ambulanten Hospizdiensten, die eine ehrenamtliche Begleitung auch im Krankenhaus fortsetzen oder dort aufnehmen.

Im Vergleich zu den Anfängen der Hospizarbeit in Deutschland stellt sich die hospizliche Sterbebegleitung heute, positiv beeinflusst auch durch das Hospiz- und Palliativgesetz von 2015, folgendermaßen dar**:

- Punktuell ist es zu Verbesserungen gekommen. Abschieben ins Badezimmer dürfte weitestgehend der Vergangenheit angehören, die Möglichkeit zu Besuchen von Nahestehenden sind deutlich verbessert worden.

- Eine Reihe von Krankenhäusern hat Palliativstationen mit deutlich günstigeren Rahmenbedingungen für die hospizliche Begleitung.

- Erste Krankenhäuser haben einen eigenen Palliativdienst, der auf Normal- und Intensivstationen Verbesserungen in der Sterbebegleitung initiieren, unterstützen und leisten kann.

- Einzelne Krankenhäuser haben auch Palliativbeauftragte zur Förderung palliativ-hospizlicher Begleitung.

Trotzdem gibt es weiterhin Krankenhäuser, in denen sich im Vergleich zur Zeit vor dem Hospiz- und Palliativgesetz nicht viel getan hat und wo unverändert erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Erhebungsbogen zum Stand der Palliativ- und Hospizkultur im Krankenhaus / Arbeitshilfe des DHPV

Im Auftrag des DHPV haben Expert*innen einen Erhebungsbogen entwickelt, mit dem Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern – und dort in allen Bereichen, nicht nur auf Palliativstationen – zum einen überprüfen können, welche Elemente einer Palliativ- und Hospizbetreuung bereits bestehen und zum anderen Anregungen erhalten, durch welche Elemente bzw. Maßnahmen diese Betreuung ausgebaut werden könnte. Der Erhebungsbogen hilft bei der Standortbestimmung und bei der Entwicklung von möglichen Perspektiven und kann im Idealfall als fortlaufendes Werkzeug genutzt werden.

Wir danken allen, die zum Entstehen dieser Arbeitshilfe beigetragen haben und wünschen den Nutzer*innen inspirierende und neue Anregungen für die Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizbetreuung schwerkranker und sterbender Menschen im Krankenhaus.

Palliativversorgung im Krankenhaus - Stellungnahme von DHPV und DGP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Patienten haben auch im Krankenhaus das Recht auf einen verlässlichen, bedarfsgerechten und geregelten Zugang zur spezialisierten und allgemeinen Palliativversorgung. In einer entsprechenden Stellungnahme (zum Gesetzentwurf zum Hospiz- und Palliativgesetz, 2015) haben DHPV und DGP alle notwendigen Punkte herausgearbeitet.

Palliativstation

Eine spezialisierte Form der Vorsorgung schwerstkranker und sterbender Menschen bieten Palliativstationen. Das sind eigenständige, in ein Krankenhaus integrierte Einheiten. Ziele der Behandlung sind auch hier eine Verbesserung oder Stabilisierung der jeweiligen Krankheitssituation sowie die anschließende Entlassung nach Hause, zurück in die Pflegeeinrichtung oder wenn notwendig und gewünscht in ein stationäres Hospiz. Ca. 15 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland verfügen über eine der bundesweit rund 350 Palliativstationen.