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Wir leben in krisenhaften Zeiten. Trotzdem möchten und müssen wir für die Menschen, die uns am Lebensende brauchen, da sein. Darüber hinaus gilt es, unablässig über Hospizarbeit und Palliativversorgung zu informieren und so den Auswirkungen der erstarkenden Suizidbeihilfe wirksam zu begegnen. Auf der Fachtagung 2022 haben wir mit fast 80 Kolleg*innen  verschiedene Möglichkeiten beleuchtet und vertieft, wie das gelingen kann.

Initiative von DGP, NaSPro, DHPV und DGS I Unabhängig von Regelung zur Suizidassistenz müssen suizidpräventive Strukturen gestärkt und finanziert werden I Dringend: Einrichtung einer bundesweiten Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle

Am 21. Mai 2022 haben sich Daniel Presch und Lukas Rieß mit Tretroller auf den Weg ins 750 km entfernte Berlin gemacht. Mit der Aktion möchten sie auf die Hospizidee im Allgemeinen und die Kinderhospizarbeit im Besonderen hinweisen.

Gerade läuft die Didacta in Köln. Der DHPV stellt dort seine Schulprojekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor. Es gibt viele spannende Formate, die die existentiellen Themen Krankheit Sterben Tod und Trauer altersgemäß aufbereiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.04.2022 (1 BvR 2649/21; veröffentlicht am 19.05.2022) mehrere gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingereichten Verfassungsbeschwerden nunmehr auch im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen, nachdem es bereits am 10.02.2022 einen Antrag im Eilverfahren abgelehnt hatte. Zwar greife die in § 20a IfSG geregelte Nachweispflicht in die körperliche Unversehrtheit und auch die Berufsfreiheit ein. Der Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai eine Reform der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Pflege sowie eine allgemein verbesserte palliativpflegerische Versorgung in Pflegeeinrichtungen. Das ist auch ein Beitrag zur anhaltenden Debatte rund um Suizidbeihilfe und Suizidprävention.

Die Leitung eines Seniorenheims hatte zwei dort beschäftigte Mitarbeiter von der Arbeitsleistung ohne Vergütung freigestellt, weil sie weder eine vollständige Coronaimpfung noch einen Genesenennachweis erbracht hatten. Die beiden Beschäftigten reichten daraufhin Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Gießen ein. Das Arbeitsgericht lehnte die Anträge ab.