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Der DHPV hat eine Handreichung zur Direktabrechnung zwischen den stationären Hospizen gem. § 39a Abs. 1 SGB V sowie den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) erarbeitet und seinen Mitgliedern per Mail zur Verfügung gestellt.

Der Jahresbericht gibt einen Einblick in die Vielzahl der Aufgaben, die im Jahr 2019 in der Geschäftsstelle, in den Fachgruppen, vom wissenschaftlichen Beirat und vom Vorstand des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bearbeitet worden sind.