Transplantationsmedizin

Anlässlich der am 25. September 2019 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindenden Anhörung zum Thema Neuregelung der Organspende und Erhöhung der Spenderbereitschaft hat der Deutsche Hospiz und PalliativVerband (DHPV) eine Stellungnahme veröffentlicht.

Aus dem Inhalt:

Der DHPV begrüßt im Grundsatz, die Verbesserung der Strukturen der Organtransplantation sowie deren Finanzierung in den Fokus zu nehmen. Er möchte jedoch davor warnen, die Organspende in ihrer Gesamtheit lediglich als einen zu optimierenden Prozess zu verstehen, in welchem der einzelne Mensch lediglich als „potenzieller Organspender“ wahrgenommen wird und die lebenslimitierend erkrankten Menschen, ihre Zugehörigen und der natürliche Sterbeprozess aus dem Blickfeld zu geraten drohen. Diesem könnte vorgebeugt werden, indem die Betreuung der Patient*innen und ihrer Angehörigen – wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin üblich – als multiprofessioneller und interdisziplinärer Prozess gestaltet wird. Neben dem Transplantationsbeauftragten sollten auch Palliativmediziner*innen, Psycholog*innen und (sofern gewünscht) Seelsorger*innen in die Begleitung lebenslimitierend erkrankter Menschenfrühzeitig einbezogen werden.

Zur Stellungnahme