Ambulante Hospizarbeit

Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden. Zu den häufig geäußerten Wünschen gehört der Wunsch, bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können.

Ca. 1.500 ambulante Hospizdienste gibt es deutschlandweit. Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Die ambulante Begleitung durch eine hauptamtliche Koordinationsfachkraft und qualifizierte Ehrenamtliche soll den Menschen ermöglichen, ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu führen und die Familien in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen. Wie dieser Begleitungsprozess aussieht, ist sehr individuell verschieden und richtet sich sowohl nach den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen als auch nach den jeweiligen Kapazitäten und Möglichkeiten des ambulanten Hospizdienstes. Auch wenn eine Kommunikation im engeren Sinne mit dem sterbenden Menschen nicht mehr möglich ist – beispielsweise aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung oder aufgrund von Demenz – können die ambulanten Hospizdienste die Familien doch häufig auf die jeweilige Situation angepasst unterstützen.

Die Aufgaben des ambulanten Hospizdienstes sind insbesondere:

  • die mit dem Krankheitsprozess verbundenen Leiden zu lindern,
  • helfen die Konfrontation mit dem Sterben zu verarbeiten und die damit verbundenen Trauerprozesse begleiten,
  • bei der Überwindung der in diesem Zusammenhang bestehenden Kommunikationsschwierigkeiten unterstützen.

Den hauptamtlichen Fachkräften, obliegt u. a. die Koordination der hospizlichen und palliativen Versorgungsleistungen, die Gewinnung Ehrenamtlicher und deren Unterstützung und Begleitung, sowie die Organisation eines Versorgungsnetzwerkes, das mit seinen palliativmedizinischen, palliativpflegerischen, psychosozialen und spirituellen Angeboten dem ganzheitlichen Ansatz der Hospizidee Rechnung trägt. Sie bieten zudem eine palliativ-pflegerische und psychosoziale Beratung von sterbenden Menschen und ihren An- und Zugehörigen an.

Ambulante Hospizdienste, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten für die hauptamtlichen Koordinierungskräfte sowie für Sachkosten eine Förderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 39a Abs. 2 SGB V sowie durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV, aktuelles Formular siehe Kasten rechts oben). Die dadurch nicht gedeckten Kosten des ambulanten Hospizdienstes erbringt der Träger durch Spenden. Für die Betroffenen ist die Unterstützung durch die ambulanten Hospizdienste kostenfrei.

Gesetze

§ 39a Absatz 2 SGB V: Die Krankenkasse hat ambulante Hospizdienste zu fördern, die für Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn ambulante Hospizdienste für Versicherte in Krankenhäusern Sterbebegleitung im Auftrag des jeweiligen Krankenhausträgers erbringen. Voraussetzung der Förderung ist außerdem, dass der ambulante Hospizdienst

1. mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeitet sowie
2. unter der fachlichen Verantwortung einer Krankenschwester, eines Krankenpflegers oder einer anderen fachlich qualifizierten Person steht, die über mehrjährige Erfahrung in der palliativ-medizinischen Pflege oder über eine entsprechende Weiterbildung verfügt und eine Weiterbildung als verantwortliche Pflegefachkraft oder in Leitungsfunktionen nachweisen kann.

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Rahmenvereinbarungen / Handreichung

Im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG, 2015) ist u.a. geregelt, dass die Rahmenvereinbarungen für die ambulante Hospizarbeit mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und
an aktuelle Versorgungs- und Kostenentwicklungen anzupassen ist. Die letzte Änderung der Rahmenvereinbarung wurde 2022 vorgenommen.

Auf der Seite der GKV finden Sie die aktuelle

  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Absatz 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002, i.d.F. vom 21.11.2022

sowie die aktuelle

  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Absatz 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2022

Der DHPV hat eine Handreichung zu den aktuellen Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs. 2 SGB V für die ambulante Hospizarbeit erarbeitet (Stand Dezember 2022).

Nachfolgenden Organisationen haben als Träger der Beihilfe für ihre Beihilfeberechtigten den Beitritt zum o. g. Vertrag erklärt, so dass diesen Beihilfestellen bei Vorliegen der Voraussetzungen der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt werden kann.

Weitere Dokumente:

  • "Kritische Abwägung zu Kooperationsvereinbarungen nach BQKPMV" - Möglichkeiten und Risiken von Kooperationsvereinbarungen mit ambulanten Hospizdiensten (Stand 05.02.2019)

  • Musterkooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen ambulanten Hospizdiensten und Krankenhäusern bzw. zwischen ambulanten Hospizdiensten und Pflegeeinrichtungen (siehe Kasten rechts)
Arbeitshilfe zum Qualitätsmanagement in ambulanten Hospizdiensten

Mit der Arbeitshilfe sollen ambulante Hospizdienste (AHD) ermutigt werden, sich Fragen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements zu stellen.

Hintergrund: In der Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) für die ambulante Hospizarbeit für Erwachsene, die seit dem 01.01.2023 gilt, ist u.a. die ständige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität festgelegt, orientiert an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des sterbenden Menschen.

Die Arbeitshilfe verweist zu fünf Themenschwerpunkten zunächst auf die rechtlichen Grundlagen der BRV. Die anschließenden spezifischen Fragestellungen laden dazu ein, sich im Dienst mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen. Diese Fragestellungen stehen auf der Homepage des DHPV zum Download zur Verfügung. Die Arbeitsblätter, die in DIN A4 ausgedruckt werden können, sind eine praktische Unterstützung, um sich mit den eigenen Strukturen und Prozessen auseinanderzusetzen, Notizen zu machen und den Stand der Dinge schriftlich festzuhalten. So können die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt zum Vergleich herangezogen werden.

Broschüre zum Durchblättern und zum Download sowie zur Bestellung (Stand November 2023)

Arbeitsblätter zum Download und Ausdruck:

Orientierungshilfe für Vorstände sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wenn es um die Rolle des Trägers eines ambulanten Hospiz- und Palliativdienstes als Arbeitgeber geht, ist es notwendig, die ambulante Hospizarbeit in all ihren Dimensionen in den Blick zu nehmen. Was ist ihr Selbstverständnis? Welche Wurzeln hat diese Arbeit? Was sind die Aufgaben eines solchen Dienstes als Ganzes, welche die der Koordination, welche die der Ehrenamtlichen? Diese Orientierungshilfe wendet sich im Wesentlichen an Hospiz- und Palliativdienste, die nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V gefördert werden (also eine hauptamtliche Kraft beschäftigen) und Vereinsstrukturen aufweisen, also von ehrenamtlichen Vorständen geleitet werden (und die ihre Rolle als Arbeitgeber finden müssen).

  • Broschüre nur zum Download (Stand Dezember 2017)
Weitere Broschüren zum Thema

Die Broschüre „Qualifizierte Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Sterbebegleitung / Rahmenempfehlung für Kursleitungen" vermittelt Basiswissen und neue Impulse zur qualifizierten Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Sterbebegleitung. Sie klärt über die Voraussetzungen auf, die auf Seiten der Ehrenamtlichen vorliegen müssen, die sich als Hospizbegleiter*in qualifizieren lassen möchten. Sie erläutert außerdem die Qualifikation, die die Kursleitung mitbringen muss, legt die Themen dar, die sich in Vorbereitung auf die anspruchsvolle und spannende Aufgabe der ehrenamtlichen hospizlichen Begleitung sowohl in psychischer, sozialer, spiritueller als auch in körperlicher Hinsicht bewährt haben u.v.a.m.

Ergänzend dazu bietet die Broschüre "Qualifizierte Vorbereitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hospizarbeit" aus dem Jahr 2017 einen guten Überblick und eine allgemeine Einführung in das Thema Vorbereitungskurs.