Details zur Veranstaltung
2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben hat. Somit ist seither auch in Deutschland die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung gemäß § 217 Strafgesetzbuch gestattet (Suizidassistenz durch bespielsweise Sterbehilfevereine).
Schon jetzt werden Mitarbeitende immer häufiger in Einrichtungen nach der Möglichkeit einer Suizidassistenz gefragt. Dies wird immer drängender und wirft Fragen auf wie: Gibt es Vorgaben vom Träger, wie gehen die Leitungskräfte und Mitarbeitenden damit um, welche Haltung wird kommuniziert, welche Unsicherheiten treten auf?
Des Weiteren erörtern wir in diesem Seminar den Umgang mit Sterbewünschen. Sie erhalten Antworten auf die Frage, wie Sie den Menschen begegnen können, die diesen Wunsch äußern. Dies stellt eine ethische Herausforderung für die Praxis in allen Bereichen dar. Sie erarbeiten praxisnahe Gesprächsoptionen und stärken Ihre eigene Haltung. Sie diskutieren praktikable Lösungsansätze für die Praxis mit den Expert*innen und anwesenden Kolleg*innen.
Am Ende gehen Sie mit mehr Sicherheit und konkreten Strategien aus der Veranstaltung.
Veranstaltungsgebühr
380,00 Euro, Euro inkl. Mittagessen sowie kalte und warme Getränke; zusätzlich buchbar: Übernachtung mit Frühstück zum Preis von 86,00 Euro pro Nacht