Details zur Veranstaltung
Allgemeiner Hinweis: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möchten wir Sie bitten, sich bei der Veranstalter*in zu erkundigen, ob diese Veranstaltung wie angegeben stattfindet.
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Modul 1 und 2
Palliative Care ist seit dem Hospiz- und Palliativgesetz 2015 als fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung vorgesehen. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe bedeutet das zweierlei: Erstens palliative Begleitung und Beratung in die Strukturen zu integrieren; zweitens Mitarbeitende in der Assistenz und Pflege so zu qualifizieren, dass sie die Bewohner*innen auch an deren Lebensende sachkundig, sicher und zugewandt begleiten können.
Denn selbstverständlich haben Menschen mit einer intellektuellen oder mehrfachen Beeinträchtigung am Lebensende individuelle Bedürfnisse. So formuliert es auch das Basiscurriculum von Hartmann, Kern, Reigber, das dieser Weiterbildung zur beratenden Palliativkraft zugrunde liegt.
Das Curriculum orientiert sich inhaltlich an den zehn beschriebenen Kernkompetenzen zur Palliativversorgung der Europäischen Gesellschaft für Palliative Care (EAPC). Gleichzeitig berücksichtigt es die Bedürfnisse der Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe und die speziellen Anforderungen in diesen Wohnformen. Der Abschluss entspricht bei der Teilnahme an 160 UE den gesetzlichen Anforderungen der Weiterbildung Palliative Care.