Details zur Veranstaltung
Allgemeiner Hinweis: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möchten wir Sie bitten, sich bei der Veranstalter*in zu erkundigen, ob diese Veranstaltung wie angegeben stattfindet.
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Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass in der Frage zur Hilfe beim Sterben allein das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zählt. Damit ist jedem Bürger ab einem Alter von 18 Jahren in Deutschland gestattet, geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet das für Behandelnde, Pflegende und Begleitende, wenn dies dann tatsächlich im Raum steht - wenn ein Mensch so nicht mehr leben will?
Erfahrene Referent*innen bietet ihnen Impulse an und geben Ihrem Erleben Raum. Gern können Sie im Vorfeld des Seminars fragliche Situationen aus ihrem Umfeld zum moderierten Fallgespräch anmelden.