Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Der DHPV hat in einer Stellungnahme zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz Verbesserungsbedarf angemahnt. Zwar begrüßt er, dass mit den vom Bundesgesundheitsminister vorgesehenen Neuregelungen die Qualität der ambulanten intensivpflegerischen Versorgung verbessert sowie Missbrauch und finanzielle Fehlanreize verhindert werden sollen, ebenso die geplante finanzielle Entlastung der Betroffenen. Aber insbesondere die vorgesehene Prüfung der Zumutbarkeit hinsichtlich des Verbleibes der Patient*innen mit Intensivpflegebedarf in der vertrauten häuslichen Umgebung bedarf dringend der Korrektur. Nach Auffassung des DHPV sollte das Augenmerk zudem vorrangig darauf gelegt werden, die Qualität der außerklinischen Intensivpflege in der häuslichen Umgebung abzusichern, indem die Versorgung flächendeckend durch besonders qualifizierte und interdisziplinäre Teams durchgeführt wird, die entsprechend vernetzt sind (beispielsweise mit SAPV-Teams und ambulanten Hospizdiensten).

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