Mehr als 40 Institutionen und Fachgesellschaften fordern Suizidpräventionsgesetz!

Am Leben Verzweifelnde und ihnen Nahestehende brauchen Menschen, die ihnen zuhören, ihnen zur Seite stehen, sie informieren und beraten und mit denen sie gemeinsam Schritte aus der Krise entwickeln können. „Mehr als 9.000 Menschen sterben jährlich durch Suizid, mittelbar betroffen sind mehr als 100.000 weitere Menschen.“, betont Prof. Dr. Barbara Schneider, Leitung Nationales Suizidpräventionsprogramm (NaSPro): „Es fehlen Informationen, dass man das nicht alleine durchstehen muss!“ Deshalb sei die Einrichtung eines bundesweiten Informations-, Beratungs- und Koordinationsstelle zur Suizidprävention dringend notwendig.

Diese zentrale Forderung gehört zu den „Eckpunkten für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention“, welche gemeinsam das NaSPro, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) im Vorfeld der für Freitag vorgesehenen ersten Lesung der Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz an Bundestagsabgeordnete versandt haben. Nachdruck verleihen diesem Anliegen 38 weitere Bundesinstitutionen durch Mitunterzeichnung. Die Erwartungen an die Politik sind unmissverständlich: „Wir fordern eine umfassende gesetzliche Verankerung der Suizidprävention im Rahmen eines Suizidpräventionsgesetzes in Verbindung mit dem weiteren Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung.“

Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands, hebt hervor: „Es ist aus unserer Sicht bedeutsam, dass keine Person oder Organisation bzw. Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens dazu verpflichtet werden darf, an einer Suizidhilfe mitzuwirken oder die Durchführung in ihren Einrichtungen zu dulden, wenn dies ihrem Selbstverständnis widerspricht. Hier bedarf es dringend einer gesetzlichen Klarstellung.“

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