Presseinformation: Solidarität statt Sterbehilfe
19.02.2020 - 09:00
Noch eine Woche bis zur Urteilsverkündung zu § 217 StGB / geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
Am
26. Februar 2020 verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Verbot
der geschäftsmäßigen Sterbehilfe nach Paragraf 217 des Strafgesetzbuches. Professor
Winfried Hardinghaus, Palliativmediziner und Vorsitzender des Deutschen Hospiz-
und PalliativVerbands (DHPV), war schon bei der Verhandlung im April 2019 als
Sachverständiger geladen. Er wird auch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe
sein, wo er für Interviews zur Verfügung steht.
„Wir plädieren sehr für eine Beibehaltung des Gesetzes in seiner
2015 beschlossenen Form“, so Hardinghaus. „Der Angst vor Würdeverlust in
Pflegesituationen und bei Demenz sowie vor unerträglichen Schmerzen mit der
gesetzlichen Legitimierung der Beihilfe zum Suizid zu begegnen, kann in einer
solidarischen Gesellschaft nicht gewollt sein.“
Notwendig sei
vielmehr eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden
Menschen sowie Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen
an jedem Ort in Deutschland. Mit dem ebenfalls 2015 verabschiedeten Hospiz- und
Palliativgesetz hatte der Gesetzgeber aus Sicht des DHPV ein starkes Signal für
eine Gesellschaft gesetzt, in der Autonomie und Selbstbestimmung auch für den
Fall von schwerer Krankheit und nahendem Tod sichergestellt werden.
Bei der
Verhandlung im April 2019 standen unter anderem diese Fragen der Autonomie und
Selbstbestimmung am Lebensende im Fokus des Interesses der Karlsruher
Richterinnen und Richter. „Selbstbestimmung heißt aus unserer Sicht vor allem,
die hospizliche und palliative Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, die
man wünscht und benötigt“, so Hardinghaus. „Statt eines Gesetzes, das die
geschäftsmäßige Suizidbeihilfe legitimiert, brauchen wir den weiteren,
konsequenten Ausbau entsprechender Angebote überall dort, wo Menschen ihr
Lebensende verbringen, vor allem zu Hause, im Krankenhaus und in stationären
Pflegeeinrichtungen.“
Der DHPV sieht
der Urteilsverkündung mit Spannung entgegen. Prof. Winfried Hardinghaus steht
vor Ort für Interviews zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an
Angela Hörschelmann, Kontaktinfos siehe unten.
Einen Überblick über den bisherigen Verlauf der Debatten finden Sie hier.
Weitere
Informationen
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. ist seit 1992 die bundesweite
Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und
Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der Landesverbände in
den 16 Bundesländern sowie weiterer überregionaler Organisationen der Hospiz-
und Palliativarbeit und als selbstverständlicher Partner im Gesundheitswesen
und in der Politik steht er für über 1.200 Hospiz- und Palliativdienste und
-einrichtungen, in denen sich mehr als 120.000 Menschen ehrenamtlich,
bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren.
Kontakt
Angela Hörschelmann
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband
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