Presseinformation: Keine staatlich gesicherte Suizidbeihilfe!
20.02.2019 - 15:00
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
spricht sich entschieden gegen die Erarbeitung eines Gesetzes aus, das schwer
und unheilbar Erkrankten den Erwerb eines Betäubungsmittels für eine
Selbsttötung ermöglicht („Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte
in einer extremen Notlage schaffen“, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/4834).
„Ein solcher Gesetzentwurf steht dem Willen des Gesetzgebers entgegen, die
hospizliche und palliativmedizinische Versorgung am Lebensende zu verbessern,
um dadurch ein Sterben in Würde und Autonomie zu ermöglichen und den humanen
Umgang der Gesellschaft gerade mit älteren und schwachen Mitmenschen zu
stärken“, so Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV, anlässlich der heutigen
Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.
Der DHPV, der zur Anhörung als Sachverständiger geladen war, verwies auf die
Entscheidung des Deutschen Bundestages zum § 217 StGB im Jahr 2015. Dort hatte
sich der Gesetzgeber nach einer breiten und ethisch fundierten Debatte für die
Weiterentwicklung einer solidarischen Gesellschaft entschieden und die
geschäftsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt.
„Wenn der Gesetzentwurf umgesetzt werden sollte, laufen wir Gefahr, dass sich
schwerkranke Menschen genötigt fühlen, statt menschlicher Zuwendung und
medizinischer Versorgung Angebote zur assistierten Selbsttötung in Anspruch zu
nehmen. Es ist dann nur ein kleiner Schritt von der im Titel des Gesetzentwurfs
genannten – vermeintlichen – Rechtssicherheit zur staatlich gesicherten
Suizidbeihilfe“, so Benno Bolze.
Hintergrund / Chronologie
20.02.2019: Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages /
Stellungnahme des DHPV LINK
10.10.2018: Abgeordnete der FDP fordern die Bundesregierung zur Vorlage eines
Gesetzentwurfes auf Drucksache 19/4834 LINK
29.06.2018 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weist das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, entsprechende Anträge
abzulehnen.
02.03.2017 Rechtsgutachten zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März
2017- 3 C 19/15 - im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte LINK
02.03.2017: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 19.15),
dass einem Patienten/einer Patientin der Zugang zu einem Betäubungsmitteln, welches
eine Selbsttötung ermöglicht, in „extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehrt
werden dürfe LINK
10.12.2015 Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung (§ 217 StGB) tritt in Kraft LINK
08.12.2015 Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in
Deutschland (HPG) tritt in Kraft Bundesrat Drucksache 519/15 LINK
06.11.2015 Debatte im Deutschen Bundestag LINK (Gesetzentwürfe und Debattenbeiträge)
Der Deutsche Hospiz- und
PalliativVerband e.V. ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung der
Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland.
Als Dachverband der Landesverbände in den 16 Bundesländern sowie weiterer
überregionaler Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit und als
selbstverständlicher Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er
für über 1.200 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich
mehr als 120.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich
engagieren.
Kontakt
Angela Hörschelmann
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 82 00 758 17
Mail: a.hoerschelmann@dhpv.de
Internet: www.dhpv.de