Zuerst die Suizidprävention! DHPV und DGS legen Vorschlag für Gesetz vor

Der Bundestag wird am 24.06.2022 in erster Lesung über die Reform der Suizidbeihilfe beraten. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) fordern vor diesem Hintergrund dringend eine eigenständige gesetzliche Verankerung der Suizidprävention und haben einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.

In einem gemeinsamen Entwurf fordern DHPV und DGS ein Gesetz, das bundesweit die Grundlagen und Rahmenbedingungen für Angebote der Suizidprävention schafft. „Die Debatte um ein entsprechendes Gesetz muss zeitnah im Bundestag geführt und ein Suizidpräventionsgesetz noch vor einer gesetzlichen Regelung zur Beihilfe zum Suizid verabschiedet werden“, so Dr. Ute Lewitzka, Vorsitzende der DGS sowie Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie.

Die Forderungen zur Suizidprävention im Einzelnen:

die Aufklärung über den Suizid und seine weitreichenden Folgen
flächendeckende Beratung und interventionelle Hilfe
Suizidprävention als wichtiger Aspekt der Gesundheitsfürsorge
Suizidalität und Suizidprävention als Pflichtthemen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Angehörige der medizinischen, pflegerischen und sozialen Berufsgruppen verankern
Begrenzung von Suizidgelegenheiten durch z.B. bauliche Maßnahmen

Wichtig ist außerdem der weitere Ausbau der Hospiz- und Palliativangebote, auch hier hat der DHPV entsprechende Forderungen und Vorschläge vorgelegt.

Forderungen, Presse- und weitere Informationen

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