Suizidpräventionsgesetz: Anhörung zum Referentenentwurf sorgt für geteiltes Echo
Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 3. Juli 2026 vorgelegte Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz (SuizidPrävG-E) ist im August in die Anhörung gegangen. Fach- und Wohlfahrtsverbände haben dazu Stellung genommen – mit einem gemischten Echo. Aus Sicht des DHPV greift der Entwurf wichtige Punkte im Hinblick auf notwendige Maßnahmen zur Suizidprävention auf, bleibt aber weit hinter den fachlichen Empfehlungen für eine Suizidprävention in Deutschland zurück.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die geplante zentrale Bundesfachstelle für Suizidprävention, kritisiert jedoch, dass sie zunächst nur befristet eingerichtet werden soll und eine Evaluierung erst deutlich später vorgesehen ist. Der GKV-Spitzenverband warnt in seiner Stellungnahme vor der Schaffung von Doppelstrukturen. Caritas und Katholisches Büro fordern in einer gemeinsamen Erklärung, den Entwurf so weiterzuentwickeln, dass ein flächendeckendes und verlässliches Hilfesystem entsteht; auch die Malteser haben eine eigene Stellungnahme vorgelegt.
Der Entwurf sieht Hospizarbeit und Palliativversorgung ausdrücklich als Teil der Suizidprävention vor – ein Anliegen, das der DHPV bereits mit seinem Empfehlungspapier vom 22. Juni 2026 gemeinsam mit anderen Akteurinnen und Akteuren der Suizidprävention unterstützt hat. In Deutschland nehmen sich nach aktuellen Zahlen jährlich mehr als 10.000 Menschen das Leben.