Pflegeneuordnungsgesetz: Was der Regierungsentwurf für stationäre Hospize bedeutet

Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) beschlossen. Für die stationären Hospize sind zwei Punkte von besonderer Bedeutung.

Die im Referentenentwurf noch vorgesehene Aussetzung der Vorgaben zur Tariftreue ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten. Gleiches gilt für die Deckelung der Refinanzierung von Tariflöhnen auf die Grundlohnsummensteigerung in den Jahren 2027 bis 2029. Tariflöhne in der Pflege können damit weiterhin vollständig refinanziert werden.

Zudem enthält der Gesetzentwurf eine wichtige Klarstellung in § 39a Abs. 1 SGB V für Kinder- und Jugendhospize: Pflegegeld, anteiliges Pflegegeld sowie Leistungen der Kurzzeitpflege werden bei einer Versorgung dort künftig nicht mehr angerechnet. Bislang ruht der Anspruch auf Pflegegeld während eines Aufenthalts im Kinder- und Jugendhospiz. Für viele Familien bedeutet das finanzielle Einbußen, und manche verzichten deshalb auf die stationäre Hospizversorgung. Mit der Neuregelung entfällt diese Hürde.

Weitere Inforamationen zum PNOG auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

Zurück