Koordination von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken

Im Juni letzten Jahres wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedet. Zu den wesentlichen Neuregelungen für die Hospiz- und Palliativarbeit zählt der § 39d SGB V, der eine Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator vorsieht. Die Grundsätze für eine entsprechende Förderung regelt der GKV Spitzenverband in einer Richtlinie, die am 31.03.2022 in Kraft getreten ist. Der DHPV hat eine Handreichung erarbeitet, die auf wesentliche Punkte dieser Förderrichtlinie eingeht.

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