Keine Regelung der Suizidhilfe - aber Chance für Suizidprävention

Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt. Trotz aller Diskussionen hat keiner der zwei vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung zur Suizidhilfe heute im Bundestag genug Stimmen auf sich vereinen können. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) bedauert es, dass es nicht gelungen ist, ein Schutzkonzept für Suizidwillige zu implementieren und die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Zugleich sieht er mit dem verabschiedeten Antrag auf ein Gesetz zur Stärkung der Suizidprävention eine große Chance, suizidpräventive Konzepte zu stärken und auszubauen.

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