Interfraktioneller Gesprächskreis im Deutschen Bundestag zusammengekommen

Am 02.03.2023 fand erneut der Interfraktionelle Gesprächskreis statt, vor über 20 Jahren ins Leben gerufen, um regelmäßig Themen der Hospizbewegung und Palliativversorgung über Fraktionsgrenzen hinweg im Deutschen Bundestag zu diskutieren und um die Voraussetzungen für notwendige Veränderungen bei den Rahmenbedingungen zu schaffen. Thematische Schwerpunkte in der aktuellen Sitzung waren die Regelungen zum assistierten Suizid und die psychosozialen Leistungen im Rahmen der SAPV.

Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, hob noch einmal hervor, welche Problematiken besonders ins den Blick genommen werden müssen. Dies sind u.a.

  1. Zustimmung des Bundestages zum Antrag zur Suizidprävention
  2. Notwendigkeit, den assistierten Suizid zu regeln, um vulnerable Personen entsprechend zu schützen und mehr Transparenz der in Deutschland durchgeführten assistierten Suizide herzustellen. Der Auffassung, dass es keiner Regelung bedürfe und man schlicht zur Rechtslage vor 2015 zurückkehren könne, stimmen wir nicht zu.
  3. Kinder und Jugendlichen darf der assistierte Suizid nicht ermöglicht werden.
  4. Einrichtungs- und Schutzraumregelung
  5. Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung als wichtiger Baustein der Suizidprävention (gute und finanzierbare pflegerische Versorgung; Vorhalten und gesonderte Finanzierung von Palliativ-Care-Pflegekräften in der stationären Pflege); Weiterentwicklung der Charta, damit die Handlungsfelder weiterentwickelt und umgesetzt werden können. „Runder Tisch“ des BMG mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, um hier weitere Verbesserungen noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen.
  6. Umsetzung des Sterbewunsches muss eigenhändig vollzogen werden (Grundsatz des Selbstvollzugs) und die aktive direkte Sterbehilfe sollte weiterhin strafbewehrt sein. Zum Zeitpunkt des assistierten Suizides muss Freiverantwortlichkeit gegeben sein.

PaulHerrlein, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des DHPV, erläuterte – gemeinsam mit Frau Hach von der BAG SAPV – eindrücklich die Notwendigkeit einer Klarstellung im Gesetz, dass es für die SAPV neben der medizinisch-pflegerischen Leistung auch eine psychosoziale Leistung bedarf.

Perspektivisch zeichnet sich ab, dass der Bundestag bis zur Sommerpause über den assistierten Suizid entscheiden möchte und in diesem Zusammenhang die Suizidprävention verstärkt in den Blick nehmen will. Der DHPV hofft, dass sich der Bundestag ebenfalls zeitnah der Problematik der Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Menschen im ambulanten Setting der SAPV annimmt.

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