Handreichung zur Direktabrechnung

Der DHPV hat eine Handreichung zur Direktabrechnung zwischen den stationären Hospizen gem. § 39a Abs. 1 SGB V sowie den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) erarbeitet und seinen Mitgliedern per Mail zur Verfügung gestellt.

Zum Hintergrund: In den letzten Jahren ist es bei stationären Hospizen mehrfach zu Zahlungsausfällen nach der Abrechnung der Kosten für die Versorgung und Begleitung von Versicherten der Unternehmen der PKV gekommen, obwohl seitens der Unternehmen der PKV die Kostenübernahme bewilligt wurde und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen wurde. Aus verschiedenen Gründen erfolgte dann aber keine Weiterleitung dieses Betrags an das stationäre Hospiz, so dass in Hospizen Fehlbeträge in beachtlicher Höhe entstanden. Um dies auszuschließen, soll in Situationen, in denen der Zahlungsfluss an das stationäre Hospiz nicht gesichert erscheint, die Möglichkeit einer Direktabrechnung zwischen den Unternehmen der PKV sowie den stationären Hospizen eröffnet werden.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an b.bolze@dhpv.de.

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