Förderung der ambulanten Hospizarbeit gem. § 39a Abs. 2 SGB V / Formular für den Antrag an den Verband der PKV im Jahr 2021

Vor dem Hintergrund der Coronapandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die ambulanten Hospizdienste hatten sich - wie bekannt - die Hospizverbände auf der Bundesebene mit dem GKV-Spitzenverband auf eine Ergänzungsvereinbarung verständigt (s. dazu auch die Handreichung des DHPV mit Datum vom 18.12.2020). Im Hinblick auf die Antragstellung gegenüber dem Verband der PKV in Köln in diesem Jahr wurden in das Antragsformular Hinweise und Erläuterungen aufgenommen, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Bitte beachten Sie dazu Folgendes:
Unabhängig davon, ob der ambulante Hospizdienst das Jahr 2019 oder das Jahr 2020 gewählt hat, sind im Antrag an den Verband der PKV im Jahr 2021 in jedem Fall und nur die Daten zu den Leistungseinheiten aus dem Jahr 2020 anzugeben und weiterhin die Beträge, die der ambulante Hospizdienst im Jahr 2020 von den Beihilfestellen sowie der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) erhalten hat. Bitte verwenden Sie im Jahr 2021 zur Antragstellung ausschließlich das das folgende Antragsformular.

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