Ergänzungsvereinbarungen aktualisiert

Die Coronapandemie hatte auch im Jahr 2021 eine direkte Auswirkung auf die Arbeit der gem. § 39a Abs. 2 SGB V geförderten ambulanten Hospizdienste. Vor diesem Hintergrund hat der DHPV auch in 2021 gemeinsam mit anderen Verbänden auf Bundesebene mit dem GKV-Spitzenverband über Regelungen verhandelt, die möglichst einen weitgehenden Ausgleich erwirken sollen. Die Vertragspartner der verhandelten Rahmenvereinbarung haben sich auf eine Ergänzungsvereinbarung (EV) verständigt, die Grundlage sein wird für das Förderverfahren im Jahr 2022. Der DHPV hat sich auch in diesen Verhandlungen dafür eingesetzt, die negativen Auswirkungen der Pandemie für seine Mitgliedseinrichtungen so gering wie möglich zu halten.

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