Enquetekommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie
Am 23. April 2026 war der DHPV vom Bundestag zu einem Fachgespräch der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ eingeladen. Die Arbeitsgruppe „Gesundheit, Pflege und Pandemiemanagement“ fokussierte zum Thema „Schutz vulnerabler Gruppen und soziale Ungleichheit“ unter anderem auf die Frage, was dem DHPV bei einer nächsten Pandemie wichtig wäre.
Folgende Punkte konnte DHPV-Vorsitzende Susanne Kränzle u. a. als relevant für die ambulante und stationäre Hospizversorgung einbringen:
• eine deutlich besser gesicherte Materialbevorratung, die dann auch rasch abrufbar ist
• dass die Verordnungen der Behörden und Ministerien deutlich verständlicher für Nicht-Jurist*innen formuliert werden müssen (nicht im Text Verweise auf verschiedene Gesetze etc., die jeweils extra wieder nachgeschlagen und verstanden werden müssen)
• dass Besuchsregelungen in Institutionen mit dann mehr Material menschlicher gehandhabt werden können, weil gerade in Institutionen viele Angehörige nicht beim Sterben dabei sein konnten und schwer traumatisiert zurückgeblieben sind (die wir in den Trauerbegleitungen hatten und haben)
• dass wir Unterstützung brauchen für die Testung der Besucher*innen), die ein enormer zeitlicher Aufwand war, der aus Bordmitteln irgendwie geleistet werden musste
Für den Bereich der SAPV ist es notwendig, dass
• der Gesetzgeber nicht nur eine Kann-Bestimmung in Bezug auf mögliche Regelungen auf Länderebene hinterlegt (die Kostenträger konnten mit den Leistungserbringern Vereinbarungen treffen, wenn es als notwendig erachtet wurde; unseres Wissens haben sie es in keinem Bundesland als notwendig erachtet); im Gegensatz zu stationären Hospizen sind SAPV-Teams, außer bei der Beschaffung der Corona-Tests, nicht weiter berücksichtigt worden). Es müsste hier eine Stelle geben, an die sich die Leistungserbringer an die Bundesebene wenden können, wenn ein Bedarf gesehen wird, die Krankenkassen aber Gespräche ablehnen, um die Versorgung sicherzustellen.
• für Pflegeeinrichtungen gab es auf Länderebene regelmäßige Corona-Sitzungen, hier wurden SAPV-Teams (zumindest nicht in allen Bundesländern) einmal mehr nicht mitgedacht; so konnten die Bedarfe der Pflegeeinrichtungen platziert werden, die der SAPV-Teams aber nicht
• Priorisierung bei der Belieferung von Schutzmaterial inkl. einer Kostenerstattung für Schutzmaterial
• Ausnahmeregelungen im Bereich der Weiterbildung (es gab einen Stau in der Weiterbildung bei den Palliative-Care-Kräften, die in der Versorgung benötigt wurden, die Kurse sind aber ausgefallen und somit konnten Kräfte über lange Zeiträume nicht eingesetzt werden)
• Klarstellung, dass Mitarbeitende von SAPV-Teams von Besuchszahlbegrenzungen in stationären Einrichtungen ausgeschlossen sind