Dialogpapier „Hospizliche Haltung in Grenzsituationen“
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil vom 26.02.2020 den § 217 StGB für nichtig erklärt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hatte. Das BVerfG hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass es eine Verpflichtung zur Beihilfe zur Selbsttötung aber nicht geben darf. Die Entscheidung des Gerichts hat auch eine Auswirkung für die Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Diskussion in der Gesellschaft zu der Frage, was unter einem würdigen Sterben zu verstehen ist.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG hat der DHPV bereits im letzten Jahr einen Dialogprozess mit seinen Mitgliedsorganisationen auf der Landesebene sowie den überregionalen Organisationen des DHPV gestartet. Im Ergebnis dieser Auseinandersetzung ist das Dialogpapier „Hospizliche Haltung in Grenzsituationen“ entstanden, das der DHPV seinen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung stellt und dazu einlädt, es als Grundlage für die weitere Diskussion und den internen Dialogprozess zu nutzen.