„Corona-Rettungsschirm“ nach § 150 XI verlängert

Die Regelungen des „Rettungsschirms Pflege“ und damit für die stationären Hospize wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Die entsprechende Regelung dazu ist in der Dritten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung zu finden (§ 1 Abs. 4).

Davon unabhängig sind die Empfehlungen des GKV Spitzenverbands zur Hospizversorgung und zur SAPV zu sehen. Diese Empfehlungen wurden nicht über den 31.03.2022 verlängert.

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