Aussetzung der Corona-Schutzmaßnahmen

Aufgrund der sich verändernden Pandemiesituation wird die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 01.03.2023 aussetzen, etwa die Befreiung der Beschäftigten und Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht, wobei für Besucher*innen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin Maskenpflicht besteht.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesregierung und des BMG.

Die Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung finden Sie hier.

Auf der Seite der Bundesregierung gibt es zudem eine Übersicht zu den Corona-Webseiten der Länder. Bei Fragen zu einzelnen Regelungen in den Ländern empfehlen wir, sich an das dortige zuständige Gesundheitsamt bzw. das zuständige Landesministerium zu wenden.

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