Details zur Veranstaltung
18.11.25 9-17 Uhr, Universität Osnabrück- Aula im Schloss
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 die Verfassungswidrigkeit des §217 festgestellt. Dieses Urteil und die bislang fehlenden Rahmenbedingungen zur Durchführung des assistierten Suizids, führen zu gesellschaftlichen Diskussionen und Verunsicherungen. Mit dem Kolloquium möchten wir uns aktiv in diese Diskussion einbringen. Wir werden die Möglichkeiten der hospizlich-palliativen Begleitung sowie die des assistierten Suizids aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten und gemeinsam diskutieren.