Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, das – flankiert vom Hospiz- und Palliativgesetz – im November 2015 verabschiedet wurde, ist eine Entscheidung für den solidarischen Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft.
Nun hat Anfang März das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung gefällt, wonach der Staat unter bestimmten Voraussetzungen im „extremen Einzelfall“ den Zugang zu Betäubungsmitteln mit dem Ziel der Selbsttötung nicht verwehren darf. Das Gericht argumentiert damit, dass der Zugang zu Betäubungsmitteln zur Selbsttötung möglich sein soll, wenn der betroffene Patient wegen der „unerträglichen Leidenssituation frei und ernsthaft“ entschieden hat, sein Leben beenden zu wollen, und wenn keine zumutbare Alternative – etwa durch einen palliativmedizinisch begleiteten Behandlungsabbruch – zur Verfügung steht. Diese Logik ist nicht nachzuvollziehen. Wenn die palliativmedizinische Versorgung an einem Ort in Deutschland nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen sollte, was das Gericht übrigens nicht festgestellt hat, dann ist nicht die Bereitstellung von Mitteln zur Selbsttötung die Konsequenz, sondern der weitere Ausbau von Strukturen zur Versorgung der Betroffenen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über dort anhängige Verfassungsbeschwerden zum § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) entscheiden. Die gesellschaftliche Diskussion um die geschäftsmäßige Förderung der Beihilfe zum Suizid geht also weiter. Der DHPV wird sich auch in Zukunft mit kritischer Stimme in diese Diskussionen einbringen. Denn alle in der Hospiz- und Palliativarbeit tätigen Menschen kennen aus ihrer Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen Sterbewünsche. Wir wissen aus unserer täglichen Arbeit aber auch, dass dieses „Ich will nicht mehr leben“ fast immer heißt „Ich will so nicht mehr leben“. Und alle in der Hospiz- und Palliativarbeit tätigen Menschen wissen darum, wie wirksam wir diesen Wünschen mit den Möglichkeiten einer würdevollen hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung, d.h. einer guten Schmerz- und Symptomkontrolle sowie einer einfühlsamen Begleitung begegnen können.
Für den Vorstand
Prof. Dr. Winfried Hardinghaus Vorsitzender
Inhaltsübersicht
1. Aktuelles aus Politik und Verbänden
§ 39a Abs.1 SGB V / Rahmenvereinbarung zur stationären Hospizversorgung G-BA beschließt Anpassungen der HKP-Richtlinie hinsichtlich der Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
2. Weitere Informationen aus der Hospiz- und Palliativarbeit
Broschüre Hospiz und Wohnungslosigkeit DHPV als Kooperationspartner der 6. Internationalen Sylter Palliativtage Landeskoordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit in Schleswig-Holstein Informationen zur internationalen Hospiz- und Palliativarbeit
3. Neues aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Presseinformationen Der DHPV in den Medien Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 2017 Aktuelles zu den im hospiz verlag veröffentlichten Medien des DHPV
4. Veranstaltungen
Veranstaltungen unter Beteiligung des DHPV Kooperationsveranstaltung anlässlich des DHPV-Jubiläums
5. Rechtliches
1. Aktuelles aus Politik und Verbänden
39a Abs. 1 SGB V / Rahmenvereinbarung zur stationären Hospizversorgung
Nachdem das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) im Dezember 2015 in Kraft getreten war, wurden die Verhandlungen zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung für die stationäre Hospizversorgung sowie die Erarbeitung einer eigenen Rahmenvereinbarung für die stationäre Kinderhospizarbeit zeitnah aufgenommen. In mehreren Verhandlungsgesprächen mit dem GKV-Spitzenverband wurden die zu bearbeitenden Punkte erörtert. Die Verhandlungsgespräche sind abgeschlossen. Vor dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung für die stationäre Hospizversorgung ist gem. § 39a Abs. 1 SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Stellungnahmeverfahren konnte im März abgeschlossen werden. Nach derzeitigen Stand wird Anfang April das Unterschriftenverfahren eingeleitet. Es ist vorgesehen, dass die Rahmenvereinbarung am 1. Mai 2017 in Kraft treten wird.
Über den aktuellen Stand der Verhandlungen hat der DHPV jeweils zeitnah seine Mitgliedsorganisationen informiert und in die Vorbereitung der einzelnen Verhandlungsgespräche intensiv einbezogen.
G-BA beschließt Anpassungen der HKP-Richtlinie hinsichtlich der Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten
Der GBA hat am 16.03.2017 Änderungen der HKP-Richtlinie hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatientinnen und -patienten beschlossen und somit Vorgaben des Hospiz- und Palliativgesetzes umgesetzt. Darüber hinaus erfolgten auf der Basis des PSG II mit Beschluss vom gleichen Tage Anpassungen hinsichtlich der Medikamentengabe und verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen.
Die Beschlüsse treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Gem. § 94 SGB V können Beschlüsse vom BMG im Grundsatz innerhalb von zwei Monaten beanstandet werden, ggf. kann sich diese Frist jedoch auch verlängern.
Die Pressemitteilung vom 16.03.2017 kann hier eingesehen werden. Dort finden sich auch die zwei Beschlüsse nebst der dazugehörigen Begründung.
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
Die Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat sich auf der Messeplattform des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beim 16. Kinder- und Jugendhilfetag in Düsseldorf vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurden Interessierten und Fachkollegen die Projekte der DHPV-Fachgruppe Hospiz und Schule vorgestellt und erläutert. Die Messe in Düsseldorf ist nicht nur ein Fachkongress, sondern gleichzeitig eine Fortbildungsveranstaltung für Fachkräfte aus ganz Deutschland. Eingeladen sind darüber hinaus Interessierte aus Politik und Wirtschaft sowie Bürger.
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Besuch von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am Messestand der Koordinierungsstelle, hier mit Franziska Kopitzsch, Leiterin der Koordinierungsstelle.
2. Weitere Informationen aus der Hospiz- und Palliativarbeit
Broschüre Hospiz und Wohnungslosigkeit
Hospiz- und Palliativversorgung soll alle Menschen erreichen – auch Menschen in der Wohnungslosigkeit. Der DHPV und seine Stiftung, die Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung (DHPS), hatten deshalb eine Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten der Wohnungslosenhilfe sowie der Hospiz- und Palliativarbeit ins Leben gerufen, um Grundlagen für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie Hospiz- und Palliativdiensten und -einrichtungen zu schaffen. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist die Broschüre "Hospiz und Wohnungslosigkeit".
Broschüre zum Download (pdf-Datei)
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DHPV als Kooperationspartner der 6. Internationalen Sylter Palliativtage
Auch in diesem Jahr war der DHPV wieder Kooperationspartner der Sylter Palliativtage. Vorträge gab es z.B. zur Palliativmedizin in der Neonatologie und zu Cannabinoiden in der Medizin. Die Workshops beschäftigten sich mit Sterben bei Demenz, Fragen und Antworten zum Islam und zum Judentum, zum Paragraph 217 u.v.a.m.
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Landeskoordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit in Schleswig-Holstein
Am 1. April
nimmt die Landeskoordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit
Schleswig-Holstein ihre Arbeit auf. Zwei hauptamtliche Mitarbeiterinnen werden
künftig Ansprechpartner für die Verknüpfung vorhandener Angebote der lokalen
wie landesweiten Hospiz- und Palliativarbeit sein.
www.hpvsh.de
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Informationen zur internationalen Hospiz- und Palliativarbeit
Auch
die Worldwide Hospice and Palliative Care Alliance gibt einen Newsletter
heraus. Hier gibt es Informationen zu internationalen Aspekten der Hospiz- und
Palliativarbeit, etwas zum diesjährigen World Hospice and Palliative Care Day am
14. Oktober 2017.
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3. Neues aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Presseinformationen des DHPV
06.03.2017 – Rekordsumme
für „Hand in Hand“: mehr als 3,6 Millionen Euro Spenden für Hospiz- und
Palliativarbeit
Mit
einer Rekordsumme endete jetzt die jüngste NDR Benefizaktion „Hand in Hand für
Norddeutschland“. Über 3,6 Mio Euro kamen am Ende für die Hospiz- und
Palliativarbeit im Norden zusammen. Das Konto war bis zum 28. Februar geöffnet.
Die Spendensumme setzt sich aus vielen Einzelspenden zusammen: Allein am großen
Spendentag am 16. Dezember gingen mehr als 32.000 Spenden ein. Das Geld kommt
zu 100 Prozent den Hospiz- und palliativdiensten und -einrichtungen in Hamburg,
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zugute. Der DHPV
war 2016 Partner der NDR Benefizaktion
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03.03.2017 – Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes ist keine Hilfe für sterbende Menschen
Berlin,
3. März 2017. Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und
PalliativVerbands (DHPV), übt scharfe Kritik an der gestrigen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wonach der Staat unter bestimmten
Voraussetzungen den Zugang zu Betäubungsmitteln mit dem Ziel der Selbsttötung
nicht verwehren darf: „Die Entscheidung gefährdet die Solidarität mit
schwerstkranken und sterbenden Menschen."
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Der DHPV in den Medien
23.03.2017 Frankfurter Allgemeine Zeitung
(Print Edition)
Von den kleinen Dingen
Artikel über die Möglichkeiten von Hospiz- und Palliativarbeit. Prof. Winfried
Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, berichtet aus seinem Alltag als Palliativmediziner:
"Wir können heute ausreichend Schmerzen nehmen und Ängste weitgehend
lindern. Nicht das technisch Machbare steht im Vordergrund, sondern was der
Betroffene will. Wichtig am Lebensende ist, dass er so sein kann, wie er
ist."
04.03.2017 Pirmasenser Zeitung
Kritik aus Politik und Palliativmedizin an Sterbehilfe-Urteil
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem Sterbehilfe-Fall hat heftige
Kritik ausgelöst. (Link)
03.03.2017 apotheke adhoc
Sterbehilfe-Urteil: „Schritt in falsche Richtung“
Leipzig - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem Sterbehilfe-Fall
hat heftige Kritik ausgelöst. Patientenschützer und Medizingesellschaften
bezeichneten es als „Schritt in die falsche Richtung“. Zudem lasse es viele
Fragen offen. Das Gericht in Leipzig hatte am Donnerstag entschieden, dass
schwer kranken Patienten in unerträglichen Leidenssituationen in Einzelfällen
der Zugang zu einem tödlichen Medikament nicht verwehrt werden dürfe. (Link)
03.03.2017 news38
Massive Kritik an Braunschweiger Sterbehilfe-Urteil (Link)
03.03.2017 Tagesschau
Kritik
am Leipziger Urteil Warnung vor "staatlicher Suizidhilfe" (Link)
Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 2017
Die
4. Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit findet am 12. Juni 2017 in
Berlin statt. Sie widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema „Sichtbarkeit und
Vernetzung“ und geht den Fragen nach: Welche Mittel und Wege eignen sich, um
besser wahrgenommen zu werden und mehr Menschen zu erreichen? Wie entwickle ich
ein Kommunikationskonzept? Macht Fundraising Sinn und wenn ja, wie gehe ich es
an? Wie nutze ich das, was ich eh tue, um damit auch politische
Netzwerkarbeit zu machen? Wir freuen uns wieder auf einen intensiven und
erkenntnisreichen Tag. Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss
ist der 31. Mai 2017.
Eine Impression von der Fachtagung 2015. Teilnehmer*innen des Fotoworkshops.
Informationen
und Anmeldung.
Aktuelles zu den im hospiz verlag veröffentlichten Medien des DHPV
Bundes-Hospiz-Anzeiger Der aktuelle Bundes-Hospiz-Anzeiger (1/2017) widmet sich der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland". Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitsgruppen stellen die Handlungsempfehlungen zu den 5 Leitsätzen der Charta kurz vor. Lesen Sie außerdem ein Interview mit Vertretern von DHPV, DGP und BÄK zum breiten Konsens für mehr Hospizkultur und Palliativkompetenz.
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hospiz zeitschrift 1/2017 "Sorge um die Seele" ist erschienen Zur Sorge für schwerstkranke und sterbende Menschen gehört immer auch die Sorge für die Seele. Dabei geht es um die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen ebenso wie um die Helfenden. Die Begegnung mit dem Tod rührt uns an, stellt viele Fragen an unser eigenes Leben und Sterben – wie viel mehr muss es dann erst sterbenden Menschen so gehen, und wie viel mehr bedürfen sie Menschen, die sie mit ihren Fragen und Ängsten nicht alleine lassen, obwohl wir ihnen ihre Ängste nicht nehmen und ihre Fragen nicht beantworten können und dies nicht einmal wollen sollten.
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4. Veranstaltungen
Veranstaltungen unter Beteiligung des DHPV
Lebensqualität erhalten —
auf dem Weg begleiten 12. April 2017 in Berlin, Fortbildungsreihe
Palliativmedizin / Kooperationsprojekt des St. Joseph- und des
Franziskus-Krankenhauses Berlin Weiterlesen.
"Ehrenamtliche in Hospiz und Palliative Care -
eine europäische Perspektive"
27. April 2017 in Bregenz im Rahmen des 6. Österreichischen interdisziplinären
Palliativkongresses
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Leben und Tod 12. und 13. Mai 2017 in Bremen Weiterlesen.
Deutscher
Evangelischer Kirchentag 24. bis 28. Mai 2017 in Berlin und Wittenberg Weiterlesen.
Kooperationsveranstaltungen anlässlich des DHPV-Jubiläums
9. Juni 2017 - „Verlust – natürlich kein Thema für Kinder
und Jugendliche“
Kooperationsveranstaltung des Malteser Hilfsdienstes und des DHPV
in Bensberg-Bergisch Gladbach Weiterlesen.
13. Oktober 2017 - Fachtagung des DHPV „Hospizarbeit und ihre Auswirkung auf gesellschaftliche
Entwicklungen – ein internationaler Vergleich“ Berlin, Akademie der
Künste Weitere Informationen folgen.
14. Oktober 2017 - Start des Projektes „Den Löffel abgeben“ Kooperationsveranstaltung
des Hospiz- und PalliativVerbandes NRW e.V. (anlässlich des 25-jährigen
Jubiläums des HPV NRW) und des DHPV in Essen Weitere Informationen folgen.
22. November 2017 - Waldbreitbacher Hospiztag zum Thema „Spiritualität in der Hospizarbeit und
Palliativversorgung“ Kooperationsveranstaltung
der Marienhaus GmbH Waldbreitbach und des DHPV in Vallendar Weitere Informationen folgen.
5. Rechtliches
Rechtliches: Bundesgerichtshof entscheidet zur Patientenverfügung
Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 08.02.2017 (Az.: XII ZB 604/15) erneut zur Konkretisierung einer Patientenverfügung und den Voraussetzungen für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen geäußert. Der BGH betont (abermals), dass die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung nicht überspannt werden dürfen. Vorausgesetzt werden könne nur – so das Gericht – dass der Betroffene umschreibend festlegt, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht. Maßgeblich ist nicht, dass der Betroffene seine eigene Biografie als Patient vorausahnt und die zukünftigen Fortschritte in der Medizin vorwegnehmend berücksichtigt. Insbesondere könne nicht ein gleiches Maß an Präzisierung verlangt werden, wie es bei der Willenserklärung eines einwilligungsfähigen Kranken in die Vornahme einer ihm angebotenen Behandlungsmaßnahme erreicht werden kann. Nicht ausreichend seien zwar allgemeine Anweisungen (z.B. Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen). Die erforderliche Konkretisierung könne sich im Einzelfall aber auch bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln. Der BGH hat in seiner Begründung die Auslegung der Patientenverfügung durch die Vorinstanzen mit durchaus deutlichen Worten kritisiert und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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