Details zur Veranstaltung
§ 39a Abs. 2 SGB V regelt die finanzielle Förderung ambulanter Hospizdienste durch die gesetzlichen Krankenkassen. Gefordert ist die Anstellung einer fachlich qualifizierten Person, in deren Verantwortung die Sicherstellung der Qualität der erbrachten Hospiz- und Palliativbetreuung liegt. Mit unserem Koordinator:innenseminar wenden wir uns an Interessierte aus psychosozialen oder pflegerischen Arbeitsfeldern, die eine solche Aufgabe übernommen haben oder sich darauf vorbereiten. Der Kurs umfasst 40 Unterrichtseinheiten (UE).