Details zur Veranstaltung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 20. Mai 2021 die StrOPS-Richtlinie (Krankenhaus-Strukturprüfung) genehmigt. Die Richtlinie sieht vor, dass ein Krankenhaus in Zukunft bestimmte Leistungen (OPS) nur dann erbringen und abrechnen kann, wenn zuvor die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst geprüft und bescheinigt wurde. Die Einhaltung der Strukturmerkmale wird anhand von konkreten Unterlagen bzw. Belege wie z.Bsp. umgesetzter Dienstpläne oder Qualifikationsnachweise des Krankhauspersonals begutachtet.
Eine unerlässliche Voraussetzung für Strukturprüfungen nach § 275 d SGB V ist die bundesweit einheitliche Durchführung bzw. Begutachtung durch alle Gutachter*innen der Medizinischen Dienste.
Die Strukturprüfungsrichtlinie betrifft die Abrechnungsformalitäten eines internen bzw. externen Palliativdienstes unmittelbar und ist somit nicht nur für bereits bestehende Palliativdienste von Relevanz, sondern betreffen ebenso Kolleg*innen, die einen Palliativdienst implementieren möchten.
Die Rahmenbedingungen der spezialisierten palliativmedizinischen Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst (SSPV) werden durch abrechnungsrelevante Mindestmerkmale in den OPS-Codes definiert und im Forum diskutiert werden. Der gelebte Alltag zeigt, dass die Implementierung von spezialisiert-palliativmedizinischen Inhalten und Strukturen uns im Blick auf den klinischen Zuständigkeitsbereich vor große Herausforderungen stellt.
Der gemeinsame Austausch über positive Erfahrungen und Schwierigkeiten bei der Realisierung von Arbeitsabläufen sowie Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung durch einen Palliativdienst in der Betreuung stationärer Palliativpatient*innen und ihrer Angehörigen soll neue Impulse für das eigene berufliche Umfeld geben.
Gerne berücksichtigen wir konkrete Fragen in der Vorbereitung. Bitte lassen Sie uns diese spätestens vier Wochen vor Beginn des Workshops zukommen.