Details zur Veranstaltung
§ 39a Abs. 2 SGB V regelt die finanzielle Förderung ambulanter Hospizdienste durch die gesetzlichen Krankenkassen. Gefordert ist die Anstellung einer fachlich qualifizierten Person, in deren Verantwortung die Sicherstellung der Qualität der erbrachten Hospiz- und Palliativbetreuung liegt. Mit unserem Koordinator*innenseminar wenden wir uns an Interessierte aus psychosozialen oder pflegerischen Arbeitsfeldern, die eine solche Aufgabe übernommen haben oder sich darauf vorbereiten.
Inhalte und Themen
- Profil Koordinationsfachkraft
- Koordinationstätigkeit für Patient*innen und Zugehörige
- Gewinnung, Schulung und Begleitung ehrenamtlich Mitarbeitender
- Koordination ehrenamtlicher Tätigkeit
- Anerkennungs- und Partizipationskultur in der Hospizarbeit
- Grundlagen interprofessionellen Arbeitens in Palliative Care
Methoden
Impulsreferate, Diskussion, Fallarbeit, Selbstreflexion, kreative Elemente