Details zur Veranstaltung

Titel
Qualifizierung zum Gesprächsbegleiter nach § 132g SGB V
Beginn
27.09.2021
Art der Veranstaltung
Fort-/Weiterbildung
Referent*in
Dirk Münch Stefan Meyer
Veranstalter*in
Hospizakademie Nürnberg
Hauptsächliche Zielgruppe
multidisziplinär
Veranstaltungsort
Hospizakademie Nürnberg Deutschherrnstr. 15-19
Bundesland
Bayern
Land
Deutschland
Beschreibung

Behandlung im Voraus planen (BVP) - § 132 g SGB V 
Modulare Weiterbildung In § 132 g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes wurde das Angebot einer Gesundheitlichen Versorgungsplanung in Pflegeeinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe verankert. Den Bewohnern und ihren gesetzlichen Betreuern/ Angehörigen kann eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung angeboten werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.Inhaltlich beruht eine derartige Vorausplanung auf dem international etablierten Konzept des Advance Care Planning (ACP), in der deutschen Adaption Behandlung im Voraus planen (BVP). Die Vorausplanung wird dabei als mehrzeitiger kommunikativer Prozess verstanden, innerhalb dessen die Wünsche der Bewohner an ihre zukünftige medizinische Behandlung und Versorgung ermittelt, anwendungstauglich dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert werden. Ziel ist es, dass die Bewohner auch dann entsprechend ihren individuellen Wünschen behandelt werden, wenn sie sich selber nicht (mehr) dazu äußern können.Die Vorausplanung wird durch qualifizierte Gesprächsbegleiter angeboten. Daneben hat die Einrichtung im Rahmen ihres Aufgabenbereiches sicherzustellen, dass der ermittelte Patientenwille auch zur Umsetzung gelangt (interne Vernetzung). Zusätzlich ist durch eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Versorgungs- und Betreuungsanbietern darauf hinzuwirken, dass diese den Willen des Bewohners umsetzen (externe Vernetzung). Damit bedarf es einer institutionellen Implementierung und Koordination des Konzeptes. Grundvoraussetzung der Finanzierung gemäß §132g SGB V ist die Erstellung eines Konzeptes zur Implementierung. Die 8-tägige modulare Präsenzschulung orientiert sich an den Anforderungen des § 132 g SGB V sowie darüber hinaus dem aktuellen Schulungsstandard der Deutschsprachigen interprofessionellen Vereinigung Behandlung im Voraus planen (DiV-BVP e.V.). Sie umfasst ein Basismodul (Modul A = 3 Tage) und zwei Aufbaumodule (Modul B = 3 Tage; Modul C = 2 Tage).[nbsp

Organisationsform
Veranstaltungsreihe
Bildungsurlaub
nein
CME-zertifiziert
nein
Veröffentlicht am
30.11.2020

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