Details zur Veranstaltung
Nach § 132g SGB V können Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung“ durch eine qualifizierte Gesprächsbegleitung anbieten. Dabei geht es darum, die individuellen Wünsche der Vorausplanenden möglichst konkret und nachvollziehbar für nicht am Gespräch Beteiligte zu erfassen und aussagekräftig zu dokumentieren. Somit wird sichergestellt, dass die Bewohner*innen dann in der Situation der Nichteinwilligungsfähigkeit, in Notfallsituationen oder in Bezug auf Fragen der Therapiezieländerung zuverlässig nach den vorab festgelegten, jeweils individuellen Wünschen behandelt und begleitet werden.
Theorieteil:
- Einführung in das Konzept, das den Gesprächsbegleitungen zugrunde liegt
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Voraussetzungen der Entscheidungsfähigkeit
- Relevanz von validen und aussagekräftigen Vorausplanungen
- Ethische Implikationen
- Aufgaben und Auftrag von Gesprächsbegleiter*innen
- Elemente des Gesprächsprozesses
- Unterstützende Instrumente und Verfahren
- Voraussetzungen zur Umsetzung in der Praxis
Praxisphase 1: Insgesamt mindestens zwei Beratungsprozesse mit insgesamt vier Gesprächen. Begleitung erfolgt durch die Dozentin.
Praxisphase 2: Durchführung von mindestens sieben Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden.
Termine: 30.11. - 04.12.2026 + 08.12.2026
Uhrzeit: 9.00 - 16.45 Uhr