Details zur Veranstaltung
Zur Wahrnehmung von Autonomie am Lebensende dienen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht als zentrale Elemente, die seit 2009 in Deutschland auch juristisch abgesichert sind. Diese Instrumente wurden im Konzept „Advance Care Planning“ (ACP) zu einer umfassenden Vorsorgeplanung weiterentwickelt, die zu einer besseren Versorgungssituation am Lebensende führen kann.
Neben praxisnaher Vermittlung medizinischer, ethischer und juristischer Aspekte werden im Kurs Formulare zur strukturierten Erfassung der Behandlungswünsche vorgestellt. In praktischen Übungen und unter didaktischer Anleitung anerkannter Trainer für ACP-Gesprächsbegleiter werden die Einzelsequenzen des Erhebungsprozesses trainiert und besprochen.
Dieses Seminar entspricht den Voraussetzungen der „Vereinbarung nach § 132g SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“. Für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bietet dies die Möglichkeit zur Refinanzierung über die Krankenkassen. Die Weiterbildung entspricht den Standards von ACP Deutschland.
Teil 1: Montag, 23.03.2026, bis Mittwoch, 25.03.2026, 
Teil 2: 11.05.–12.05.2026
Teil 3: 29.06. –01.07.2026 
Leitung: 
Burkard Brehm, Denise Horwath
beide zertifizierte Trainer für Gesprächsbegleiter nach ACP-Deutschland e.V.
Weitere Informationen unter Tel. 0931/393-1700