Handreichung zu den SAPV-Rahmenverträgen für Kinder und Jugendliche veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband und elf maßgebliche Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene haben auf der Grundlage des neuen § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche zum 01.01.2023 geschlossen. In den Rahmenverträgen wurden insbesondere die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Grundsätze der Vergütung geregelt. Um zu einem besseren Verständnis der Bundesrahmenverträge beizutragen und die Anwendung für die Mitglieder zu erleichtern, haben DHPV und BAG-SAPV Handreichungen erstellt - einmal für die SAPV im Erwachsenenbereich, einmal für die SAPV für Kinder und Jugendliche. Letztere wird mit dem heutigen Tag veröffentlicht.

Weitere Informationen zur SAPV finden Sie auf dieser Homepage unter Themen / SAPV.

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