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| DHPV Aktuell | ||
| Bundesweites Informationsmedium für alle in der Hospiz- und Palliativarbeit Tätigen | ||
Sehr geehrte Damen und Herren, die Weichen für eine bessere Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen mit den notwendigen Betäubungsmitteln in der häuslichen Betreuung sind offenbar gestellt. Wir begrüßen die vor wenigen Tagen bekannt gegebene Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich, die Apothekenbetriebsordnung in diesem Sinne zu ändern. Der DHPV hat sich seit langem gemeinsam mit seinen Partnern dafür eingesetzt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Palliativpatientinnen und -patienten mit unerträglichen Schmerzen in der Notfallsituation entsprechende Schmerzmittel zur Überbrückung überlassen werden dürfen. Nun müssen die entsprechenden weiteren rechtlichen Regelungen dazu erfolgen. Mit Beginn des Jahres sind aber auch eine Reihe weiterer politischer Initiativen in Gang gesetzt worden, die die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen betreffen; zu nennen sind die vorgesehenen Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes, Änderungen der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zur SAPV oder die vorgesehene Verordnung zur Änderung der ärztlichen Approbationsordnung. Informationen dazu finden Sie in diesem DHPV Aktuell. Wir freuen uns auf das nun anstehende Jubiläumsjahr des DHPV, in dem wir mit vielfältigen Aktivitäten auf die Belange der schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen aufmerksam machen wollen. Wir werden für ihre Interessen gegenüber der Politik, dem Gesundheitswesen und auch in der Öffentlichkeit auch in diesem Jahr mit Nachdruck eintreten. Ihre
Inhaltsübersicht1. Aktuelles aus Politik und Verbänden Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zur SAPV 2. Weitere Informationen aus der Hospiz- und Palliativarbeit Förderprogramm Palliative Praxis 3. Neues aus der Presse 4. Veranstaltungen Veranstaltungen des DHPV 5. Internes Neujahrsempfang 1. Aktuelles aus Politik und VerbändenEmpfehlungen des GKV-Spitzenverbands zur SAPVDer GKV-Spitzenverband hat einen Entwurf zur Änderung der Empfehlungen zur SAPV gem. §132 d SGB V vorgelegt, mit dem den zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen sowie Änderungen gesetzlicher Regelungen in diesem Bereich Rechnung getragen werden soll. Die bisher gültigen Empfehlungen zur SAPV der damals zuständigen Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen stammten vom 23.06.2008. Der DHPV hat vor dem Hintergrund des gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahrens nun die Gelegenheit, zu den vorgesehenen Änderungen Stellung zu nehmen und ist darüber hinaus vom GKV-Spitzenverband zu einem Beteiligungsgespräch eingeladen. Das Gespräch wird Ende Februar stattfinden. Änderung des PflegeversicherungsgesetzesVom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde im Januar 2012 der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG) vorgelegt. Entgegen der ursprünglichen Planung wird mit diesem Entwurf keine umfassende Reform der Pflegeversicherung, insbesondere keine Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes vorgenommen. Die Leistungsverbesserungen vor allem für Demenzkranke sind nur ein erster positiver Schritt: Danach erhalten Pflegbedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in den Pflegestufen 1 und 2 zukünftig jeweils mehr Leistungen. Weiterhin können sich Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen flexibler als bisher gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie benötigen, d.h. in welchem Umfang Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung oder der häuslichen Betreuung in Anspruch genommen werden. Weitere Regelungen sehen eine Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen sowie eine stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung vor. Zu der Erörterung des Gesetzentwurfs am 13. Februar 2012 ist der DHPV eingeladen. Weichen für die Überlassung von Betäubungsmitteln zur Überbrückung in der Notfallsituation gestelltDas Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat vor wenigen Tagen über die Neuregelungen der Apothekenbetriebsordnung informiert, die nun auch vorsieht, dass es zukünftig Ärztinnen und Ärzten erlaubt werden soll, Palliativpatientinnen und -patienten in der Notfallsituation „die dringend notwendigen Schmerzmittel zu überlassen, um Ihnen unverzüglich und verlässlich zu helfen“. Der DHPV begrüßt diese Mitteilung des BMG ausdrücklich. Er hatte sich – wie in den letzten Ausgaben von DHPV Aktuell berichtet – für die Verbesserung der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen mit Betäubungsmitteln (BTM´s), insbesondere für die Möglichkeit der Abgabe vom BTM´s zur Überbrückung in der Notfallsituation, eingesetzt. Nun wird es darum gehen, die Änderungen in den entsprechenden Gesetzen herbei zu führen. Die Gespräche dazu werden im Februar im Bundesgesundheitsministerium fortgesetzt. Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und ÄrzteMit der im Dezember 2011 vom BMG vorgelegten „Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte“ ist u.a. beabsichtigt, dem Querschnittsbereich 13 zukünftig "Palliativ-und Schmerzmedizin" zuzuordnen. Es wird seitens des DHPV sehr begrüßt, dass auch die Schmerzmedizin als Pflicht-, Lehr- und Prüfungsfach für die Medizinstudierenden in die ärztliche Approbationsordnung aufgenommen werden soll. Der DHPV plädiert aber dafür, es bei dem eigenen Querschnittsbereich 13 für die Palliativmedizin zu belassen und für die Schmerzmedizin einen weiteren Querschnittsbereich anzufügen. Zwar gibt es zweifellos Überschneidungsbereiche zwischen beiden Lehrinhalten, man würde aber bei der Bildung eines gemeinsamen Querschnittsbereichs weder der Palliativmedizin noch der Schmerzmedizin gerecht. Mit der Palliativmedizin als der Betreuung für die letzte Lebensphase geht es um weit mehr als Schmerzmedizin: es geht - auch neben anderen gravierenden Symptomen - um die Kommunikation mit den Betroffenen und ihren Familien, um psychosoziale und spirituelle Aspekte. Genauso aber gehen auch in der Schmerzmedizin die Inhalte deutlich über Schmerzen in der palliativen Situation hinaus. Der DHPV hat seine Stellung auch gegenüber der Süddeutschen Zeitung deutlich gemacht (s.u. Pkt. 3). Die Diskussionen in den Ausschüssen des Bundesrates und im Bundesratsplenum sind für Februar/März vorgesehen. Jeder Landesverband/jede Landesarbeitsgemeinschaft hat damit die Möglichkeit, auf das zuständige Ministerium in seinem Land zuzugehen. Weitere Informationen zur Änderung der Approbationsordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, außerdem die gemeinsame Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer auf der Internetseite der BÄK, die Stellungnahme der Medizinstudierenden auf der Internetseite der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. sowie die der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin auf der Internetseite der DGP. 2. Weitere Informationen aus der Hospiz- und PalliativarbeitAusschreibung im Förderprogramm Palliative PraxisIm Programm „Palliative Praxis - Projekte für alte Menschen“ fördert die Robert Bosch Stiftung Praxisprojekte, die aufzeigen, wie palliative Praxis umgesetzt und zum festen Bestandteil in der Betreuung alter Menschen werden kann. Im Ausschreibungstext heißt es, dass neben Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen, Trägern und Professionen auch Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Entwicklung einer palliativ-hospizlichen Kultur Thema einer Projektanfrage sein können. Förderfähige Projekte müssen eine dauerhafte Umsetzung der palliativen Praxis zum Ziel haben. Mit der aktuellen Ausschreibung stellt die Robert Bosch Stiftung den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt bis zu 720.000 € zur Verfügung. Einsendeschluss ist der 15.04.2012. Bewerben können sich Träger von ambulanten Diensten und Altenhilfeeinrichtungen sowie einzelne Einrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäuser, Hospize, Kommunen und Landkreise. Weitere Informationen sowie zum detaillierten Bewerbungsprozess finden Sie auf der Internetseite der Robert Bosch Stiftung. 3. Neues aus der PresseAm 19.01.2012 hat der DHPV anlässlich des Neujahrsempfangs eine Presseerklärung herausgegeben „Herausforderungen in enger Zusammenarbeit mit Politik und Gesellschaft meistern“. Am 25. Januar 2012 erschien außerdem ein Beitrag unter Mitwirkung des DHPV in der Süddeutschen Zeitung (SZ) unter der Überschrift „Einschnitte in der Ausbildung – Ärzte lernen künftig womöglich nicht mehr genug über das Sterben, warnen Palliativmediziner“. Alle Pressemitteilungen sowie den Beitrag der SZ finden Sie auf unserer Internetseite unter Aktuelles/Presse. Die kommende Ausgabe des Bundes Hospiz Anzeigers (BHA) befasst sich mit dem Schwerpunktthema „20-jähriges Jubiläum des DHPV“. 4. VeranstaltungenVeranstaltungen des DHPV20-jähriges Jubiläum des DHPV Veranstaltungen unter Einbeziehung des DHPVTag der Kinderhospizarbeit 6. Fachtag des Hospiz Stuttgart: 5. Marburger Symposion für Palliativmedizin und Hospizarbeit 4. Hamburger Kinderpalliativtag Landeshospiztag - 10 Jahre gemeinsam unterwegs Hospizkultur (neu?) buchstabieren - Impulse von GESTERN für MORGEN Jubiläumsfeier "Hospiz an der Lutter" Messe LEBEN UND TOD 1. Internationale Sylter Palliativtage, Congress Centrum Sylt 20 Jahre Malteser Hospiz St. Raphael – 5 Jahre Kinder- und Jugendhospizdienst Einen umfangreichen Veranstaltungskalender finden Sie auf unserer Website. Dort haben Sie als registrierte Nutzerin/Nutzer zudem die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung kostenlos und selbstständig bei uns einzustellen. 5. InternesNeujahrsempfang beim DHPV
Wissenschaftspreis des DHPV – jetzt bewerben!Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. verleiht auch im Jahr 2012 den DHPV-Ehrenpreis ‚Wissenschaft’. Eingereicht werden können abgeschlossene und unpublizierte Dissertationen und Habilitationen von Einzelpersonen in deutscher Sprache oder eigenständige, bislang nicht veröffentlichte, wissenschaftliche Werke, die von einer oder mehreren Personen erarbeitet worden sind. Die Themen sollen sich auf das breite Feld hospizlicher und palliativer Versorgung beziehen. Sie können aus allen wissenschaftlichen Fächern heraus erwachsen. Es können sowohl Arbeiten aus der Grundlagenforschung eingereicht werden als auch solche, die konkrete Fragen der Behandlung, Betreuung und Begleitung im Zueinander von Familien, Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen (Hospiz, Pflegeheim, ambulante Versorgung oder Krankenhaus) behandeln. Bewerbungen können bis 30.6.2012 erfolgen. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger wird bis zum 31.8.2012 verständigt. Weisen Sie gerne auch andere auf diese Ausschreibung hin! Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite. Verstärkung der Geschäftsstelle der DHPAkademieWir freuen uns, dass seit November 2011 Dr. Beate Klostermann-Reimers die Geschäftsstelle der DHPAkademie unterstützt. Dr. Klostermann-Reimers ist examinierte Krankenschwester und hat Philosophie und Psychologie studiert und im Fachbereich Philosophie promoviert. Seit einigen Jahren arbeitet sie vor allem auch in der pflegerischen Aus- und Weiterbildung und engagiert sich ehrenamtlich in einem ambulanten Hospizdienst. ‚Stiften für Hospiz’ – ab sofort auf der Internetseite des DHPVMit der Initiative 'Stiften für Hospiz' unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D. wollen der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Stiftung Stifter für Stifter seit Frühjahr 2010 gemeinsam Menschen motivieren, sich mit einer eigenen Stiftung für die Hospiz- und Palliativarbeit in Deutschland zu engagieren. Auch im Jahr 2012 werden gemeinsame Projekte und Veranstaltungen durchgeführt. Die erste Veranstaltung findet am 20. April 2012 während der Stiftungswoche in Berlin statt. Nähere Informationen hierzu folgen. Ab sofort finden Sie das Informationsangebot zu ‚Stiften für Hospiz’ direkt auf unserer Internetseite sowie auf der Internetseite der Stiftung ‚Stifter für Stifter’. |
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